Den Gerichten, Behörden, Unternehmen und Verbrauchern stehen derzeit ca. 30 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schädlingsbekämpfung zur Verfügung. Die öffentliche Bestellung
und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (in meinem Fall die Industrie- und Handelskammer) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und
Seriosität von Sachverständigen.
Hintergrund der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist, das Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen. Ö.b.u.v.
Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung eine besondere Sachkunde sowie praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen.
Neben diversen formalen Voraussetzungen müssen Sachverständige für die öffentliche Bestellung auf dem Sachgebiet, für das sie öffentlich bestellt werden möchten, überdurchschnittliche
Fachkenntnisse nachweisen. Außerdem müssen sie praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nachweisen. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit, das Ergebnis einer
Inspektion für den Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar schriftlich und/oder mündlich darzulegen.
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