Gutachten, Sachverständigenberichte, Biologenberichte gemäß IFS, BRC, AIB

Ich erstelle Gutachten, Sachverständigenberichte und Biologenberichte gemäß IFS, BRC, AIB.
Zum Beispiel:

  • Sie möchten eine Inspektion, Systemüberprüfung oder ein Audit über die Schädlingsprophylaxe und Schädlingsbekämpfung auf Standard- und Gesetzeskonformität sowie eine Prüfung der Bausubstanz und des Hygienestatus – gemäß IFS, BRC oder AIB.
  • Ihr Unternehmen beschäftigt regelmäßig einen Schädlingsbekämpfer und Sie möchten die Qualität seiner Arbeit und Maßnahmen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung begutachten lassen.
  • In Ihrem Haus war ein Schädlingsbekämpfer tätig, aber die Probleme sind auch nach Abschluss der Maßnahmen nicht gelöst. Jetzt möchten Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen beauftragen.

Beratung für Unternehmen

Für Unternehmen im Bereich Lebensmittel, Pharma und Schädlingsbekämpfung:

  • Vorbereitung Ihres Unternehmens auf Zertifizierung gemäß

- IFS (International Featured Standards)
- BRC, AIB und weitere Standards

  • Planung, Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung für Unternehmen
  • Vermittlung eines qualifizierten Schädlingsbekämpfers

DIN EN 16636 Vorbereitung und Zertifizierung

Die Norm DIN EN 16636 spezifiziert die Anforderungen an Schädlingsbekämpfer und beschreibt deren Kompetenzen. Sie richtet sich daher vor allem an Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Ich biete Ihnen folgende Leistungen, damit Sie Ihr Unternehmen erfolgreich zertifizieren lassen können.

 

Leistungen

  • Vorbereitung auf die Zertifizierung
  • Begleitung des Zertifizierungsprozesses
  • Vorlagen zur Implementierung
  • Installation eines Qualitätsmanagementsystems

Fragen zur Schädlingsbekämpfung?

  • Sie haben Fragen zu Schädlingen oder Dienstleistungen und brauchen eine sachkundige Auskunft?
  • Sie gehen beruflich mit Lebensmitteln um oder Sie betreiben ein Gewerbe, das mit Lebensmitteln handelt bzw. diese herstellt? Dann unterliegen Sie strengen Hygienevorschriften und müssen Maßnahmen zur Schädlingsabwehr (z.B. HACCP) nachweisen.
  • Sie sind Produzent oder Distributor von Produkten zur Schädlingsbekämpfung und suchen Zugang zum deutschen Markt?